Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Workshops, Vorträgen und Kochkursen(nachfolgend Veranstaltungen genannt) der Schlangen-Apotheke/Fachwerk-Gesundheit (im nachfolgenden „Fachwerk Gesundheit“ genannt)

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Vertragsparteien
Das Angebot des Fachwerk Gesundheit richtet sich an Verbraucher i.S.d.G.

2. Geltungsbereich
Für Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen des Fachwerk Gesundheit gelten die Regelungen im Anmeldeformular (z.B. gedruckte Prospekte oder Online auf www.fachwerk-gesundheit.de) sowie die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen.

Ein Vertrag über die Teilnahme an Veranstaltungen des Fachwerk Gesundheit kommt erst zustande, nachdem das Fachwerk Gesundheit die Anmeldung gegenüber dem/der Teilnehmer/in schriftlich bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch das Fachwerk Gesundheit. Das gleiche gilt für diese Schriftformklausel.

3. Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer

Allgemein
Eine Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Veranstaltungspreises bis zu einer Woche vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Bei Stornierungen bis zu 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt.

Frist und Form
Zur Fristwahrung müssen Stornierungen schriftlich per Post, e-Mail oder Telefax eingehen.

4. Preise und Gebühren
Bei den angegebene Preisen und Gebühren (auch Stornogebühren) handelt es sich um Bruttoangaben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hierin bereits enthalten.

5. Absagen von Veranstaltungen
Das Fachwerk Gesundheit ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Das Fachwerk Gesundheit erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück, oder es wird-im Einvernehmen mit den angemeldeten Teilnehmern ein Ersatztermin gesucht. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Fachwerk Gesundheit nicht erstattet.

6. Haftung
Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet das Fachwerk Gesundheit für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen und noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen. Sollten Veranstaltungen aufgrund von höherer Gewalt zu einem verspäteten Veranstaltungsbeginn oder zur vollständigen Absage einer Veranstaltung führen, wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

Für Folgeschäden, die auf möglichen fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder Veranstaltungsunterlagen beruhen, übernimmt das Fachwerk Gesundheit keine Haftung.

7. Änderungen des Veranstaltungsverlaufs
Das Fachwerk Gesundheit behält sich das Recht vor, einzelne Vorträge einer Veranstaltung zu ersetzen oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat.

8. Ablehnung einer Anmeldung
Das Fachwerk Gesundheit ist berechtigt, die Anmeldung zu einer Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

9. Nutzung von Veranstaltungsunterlagen
Vorträge und Veranstaltungsunterlagen genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen.

Die Teilnehmer sind nicht befugt, Lizenzmaterial, das zu Schulungs- und Informationszwecken ausgehändigt wird, zu kopieren. Lizenzmaterial sind Datenverarbeitungsprogramme und/oder lizenzierte Datenbestände (Datenbanken) in maschinenlesbarer Form einschließlich der zugehörigen Dokumentation.

10. Film und Fotorechte
Der Teilnehmer einer Veranstaltung willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.

11. Veranstaltungsreihen
Bei einer Veranstaltungsreihe setzt sich die Buchung aus mehreren Modulen bzw. Veranstaltungen zusammen, die in Kombination gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Module oder Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Es gelten im Übrigen die Stornobedingungen wie unter Punkt 3 beschrieben

Stand: 16.11.2014
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